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Seminar

Seminarbeschreibung

Seminar Nr.:15-2023

Seminar - Brennpunkt: Neue Formvorschriften Bewirtungsbelege seit 1.1.2023

Prüfungssichere Bewirtungsbelege ab 1.1.2023 in der Buchhaltung!

Zum Thema:

Im Schreiben vom 30.06.2021 konkretisiert das Bundesfinanzministerium die Mindestinhalte einer Bewirtungsaufwandsrechnung (mit Amnestieregelung bis 31.12.2022).
Für die Gastronomen und auch für die Wirtschaft wird es also ernst ab 1.1.2023.

Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und welcher Handlungsbedarf resultiert daraus für die nächsten Jahre?

Zielgruppe:
Mitarbeiter in der Buchhaltung und der Reisekostenabrechnung, in Steuerkanzleien sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.

Seminarziele:

> Aktualisierung des Wissenstandes zum Thema,

> optimale Umsetzung der Vorgaben der Finanzverwaltung,

> hohe Abrechnungssicherheit und

> Vermeidung von Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.

Seminarinhalte:

Wichtige Teilaspekte ab 2023, Überprüfung der Handhabung in der Praxis sowie Konsequenzen und Handlungsbedarf bei der Ablauforganisation

- Welche neuen Mindestinhalte beim Bewirtungsbeleg sind zu beachten?

- Wie ist der zusätzliche Belegnachweis auszufüllen - mit oder ohne Unterschrift?

- Was versteht § 1 KassenSichV unter einer maschinell erstellten, elektronisch aufgezeichneten und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesicherten Rechnung?

- welche Vorgaben müssen die Mitarbeiter beachten, um eine zum Betriebsausgabenabzug fähige Rechnung in die Buchhaltung zu geben?

- Konsequenz: Keine Barzahlung mehr?

- Darf nun der Beleg digitalisiert (abfotografiert) werden ?

Seminardauer:
2 Stunden