Seminarbeschreibung
Seminar - Brennpunkt: Neue Formvorschriften Bewirtungsbelege seit 1.1.2023
Prüfungssichere Bewirtungsbelege ab 1.1.2023 in der Buchhaltung!
Zum Thema:
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und welcher Handlungsbedarf resultiert daraus für die nächsten Jahre?
Zielgruppe:
Mitarbeiter in der Buchhaltung und der Reisekostenabrechnung, in Steuerkanzleien sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.
Seminarziele:
> Aktualisierung des Wissenstandes zum Thema,
> optimale Umsetzung der Vorgaben der Finanzverwaltung,
> hohe Abrechnungssicherheit und
> Vermeidung von Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.
Seminarinhalte:
Wichtige Teilaspekte ab 2023, Überprüfung der Handhabung in der Praxis sowie Konsequenzen und Handlungsbedarf bei der Ablauforganisation
- Welche neuen Mindestinhalte beim Bewirtungsbeleg sind zu beachten?
- Wie ist der zusätzliche Belegnachweis auszufüllen - mit oder ohne Unterschrift?
- Was versteht § 1 KassenSichV unter einer maschinell erstellten, elektronisch aufgezeichneten und mit Hilfe einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesicherten Rechnung?
- welche Vorgaben müssen die Mitarbeiter beachten, um eine zum Betriebsausgabenabzug fähige Rechnung in die Buchhaltung zu geben?
- Konsequenz: Keine Barzahlung mehr?
- Darf nun der Beleg digitalisiert (abfotografiert) werden ?
Seminardauer:
2 Stunden