Seminarbeschreibung
Seminar - Brennpunkt: Geldkarten und Gutscheine
Rechtssichere Anwendung der 50-Euro-Freigrenze
Zum Thema:
Sachbezüge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, sind bis zur Freigrenze von 50 Euro im Monat (seit 1.1.2022) steuerfrei. Seit 2020 gilt eine Neuregelung für Gutscheine, Geldkarten und zweckgebundene Geldleistungen. Die Regelung ist seit ihrem Inkrafttreten heftig umstritten und mehrfach nachgebessert worden. Die Lohnsteueraußenprüfer lassen das Thema bei Ihren Prüfungen nie aus.
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und welcher Handlungsbedarf resultiert daraus für die aktuelle Handhabung?
Zielgruppe:
Mitarbeiter in Personalabteilungen, Steuerkanzleien sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbständige und Berater.
Seminarziele:
- Aktualisierung des Wissenstandes zum Themenkreis,
- optimale Ausnutzung der steuerrechtlichen Möglichkeiten,
- Erkennen der Risiken und deren Folgen
- Vermeidung von arbeitsrechtlichen Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.
Seminarinhalte:
- Definition der Geldleistung - Abgrenzung zur Sachleistung - Voraussetzungen zur Akzeptanz
- zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate,
Gutscheine
- Closed-Loop-Karten - Controlled-Loop-Karten - City-Cards
- Centergutscheine - Kundenkarten von Shopping-Malls - wiederaufladbare Geschenkkarten
- Begriffsbestimmung: Limitierte Produktpalette und limitiertes Warenangebot
- Besonderheiten bei den Aufmerksamkeiten und Geschenken im Rahmen der 60 Euro-Frei-
grenze, § 37b EStG
Seminardauer:
2 Stunden