Reisekostenabrechnung
Das Reisekosten- und Bewirtungsrecht gehört zu den kompliziertesten und sensibelsten Bereichen im deutschen Steuerrecht. Die ständigen Änderungen durch die Gesetzgebung und die Verwaltungsanweisungen durch das BMF (Bundesfinanzministerium) werden in vielen Unternehmen häufig gar nicht, oder zu spät umgesetzt. Besondere Schwierigkeiten verursacht die richtige Erfassung der Reisekosten, sowie die lohn- und umsatzsteuerrechtliche Handhabung der geldwerten Vorteile und Sachbezüge bei Bewirtungen und die korrekte Versteuerung des Privatnutzungsanteils und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Dienstwagen. Hier kann es zu unerwarteten Folgen bei Betriebs- oder Lohnsteueraußenprüfungen kommen, die zu erheblicher Nachversteuerung führen können, da ja der Arbeitgeber generell für Fehler bei der Abführung der Lohnsteuer haftet.
Der gesamte Themenkomplex ist ein sogenannter "Eiertanz", da aus Sicht der Unternehmung:
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Die Betriebsausgaben steuerlich maximiert;
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Der Verwaltungsaufwand aber minimiert;
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Die Mitarbeiter dennoch nicht demotiviert;
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Dabei aber auch noch alles steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt abgewickelt werden sollte.
Unser Angebot:
1. Unternehmensberatung:
Analyse und unternehmensspezifische Erarbeitung oder Überarbeitung Ihrer:
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Reisekostenabrechnungspraxis incl. Formular/EDV-Umsetzung
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Dienstwagenregelungen + Richtlinien
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Handhabung bzgl. Bewirtung und Mahlzeitengestellung
2. Firmenspezifisches Seminar/Workshop
mit den zuständigen Sachbearbeitern/innen auf dem
jeweilig aktuellen rechtlichen Stand
- Steuernachzahlungen verhindern
Vermehrt kommt/kam es zu hohen Nachzahlungen in Unternehmen bei Lohnsteuerprüfungen („Stolperfalle“ 1. Tätigkeitsstätte), wie wir aus zahlreichen Rückmeldungen in unseren Seminaren und Beratungen feststellen mussten.
- Lohnkosten einsparenBei umfassender Kenntnis und professioneller Handhabung der Thematik (1. Tätigkeitsstätte) ist das Potenzial der Kosteneinsparung für die Unternehmungen sehr hoch.
- Unser Angebot:Nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und füllen unseren Fragebogen aus.
Wir analysieren kostenlos, ob Ihr Unternehmen zur Risikogruppe zählt. Sie erfahren von uns anschließend kurzfristig, ob Sie Abgaben und/oder Lohnkosten einsparen können.