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Seminar

Seminarbeschreibung

Seminar Nr.:09-2024

Seminar - Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

Alle aktuellen Änderungen 2024 + 2025

Zum Thema:
Der Gesetzgeber hatte die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten für 2024 auf 538 € (2025 = 556 €) angehoben und dynamisiert. Zudem hat der derzeitige Mindestlohn (2024 = 12,41 €; 2025 = 12,82 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 € beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, den neuen Vorgaben zur Rentnerbeschäf-tigung, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprü-fungen) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbe-darf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

Zielgruppe:
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater.

Seminarziele:
Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäfti-gungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

Seminarinhalte:

  • Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 538 € / 556 € monatlich
    Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungs-pflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung; Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten, Rentnern, (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Beamten; Mutterschutz und Elternzeit; Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.

  • Erhöhung Mindestlohn auf 12,41 € / 12,82 € und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze 538 € / 556 €

  • Neue Geringfügigkeitsrichtlinien + Neue Meldevorschriften

  • Kein Bestandsschutz mehr für Altfälle ab 1.1.2024

  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
    Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.

  • Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 538 €/556 € bis 2.000 €)
    Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.
  • Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Inflationsausgleichs-prämie 3.000 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.

Seminardauer:
1 Tag

31.03.2025 - Oldenburg (9.00 - 17.00)
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer

02.04.2025 - Emden (9.00 - 17.00)
Industrie- und Handelskammer

29.04.2025 - Hanau (9.00 - 17.00)
Industrie- und Handelskammer

09.09.2025 - Duisburg (9.00 - 17.00)
Haus der Unternehmer GmbH

30.09.2025 - Darmstadt (9.00 - 17.00)
Industrie- und Handelskammer